Einverstanden mit den Vorschreibnern: Die Entlassung eines Mitarbeiters ist schon von Gesetzes wegen eine heikle Sache. JEDER Mitarbeiter, welcher wegen "Unfähigkeit" oder "schlechter Arbeit" als Kündigungsgrund entlassen wurde kann sich auf eine happige Entschädigung freuen, welche er ohne grosse Hindernisse auf dem zivilrechtlichen Weg einklagen kann.
Völlig logisch und folgerichtig, dass bei einer erfolgten Kündigung der entsprechende Mitarbeiter mit Samthandschuhen (extra weich) angefasst wird. Aber dies dürfte auch jedem klar sein.
Dass deshalb gewisse inhaltliche Widersprüche entstehen können: Who cares?
