@diver
Wie sagt man so schön: das ist Ermessenssache ...
@pancho
Auf die schnelle habe ich nix besseres gefunden, aber das würde mich eigentlich auch schon für die Mitarbeit im Verband qualifizieren
. Basierend auf einem unerlauten Körperangriff könnte man noch etwas von wegen "blind side", "elevation into the hit", "no regards for the puck" und Verletzungsfolge usw hinzudichten und schon hat man einen Grund für eine Sperre erfunden.
Mir gehts nicht darum den Schneeberger jetzt ums verrecken zu sperren, sondern darum, dass man bei richtiger Wahl der Videoausschnitte in Kombination mit den richtigen englischen Vokabeln ganz schnell eine Sperre erfinden kann.
Und im Gegensatz dazu lässt man Szenen wie den Check von Wieser an Kreis unter dem Deckmantel des "Tatsachenentscheids" laufen....
Was mich aber am allermeisten nervt, ist, dass eine Verletzung, welche durch die sch... Bandenkonstruktion in Davos ausgelöst wurde gleich hart bestraft wird wie Checks gegen den Kopf, Stockschläge auf ungeschützte Körperstellen und dergleichen.
Weiter ist auch schon die Behinderung ein Witz, da der Check im Kampf um den Puck passiert ist. Und in dem Moment als Scherwey Heldner checkt hat er den Puck an der Schaufel. Interference ist nach meinem Verständnis aber das Verunmöglichen, dass ein nicht scheibenführender Spieler sich in Richtung der Scheibe begeben kann. Zudem war Heldner gem untenstehender Definition klar der scheibenführende Mann, auch wenn er den Puck nicht zu jedem Zeitpunkt an der Schaufel kleben hatte.
Wenn man die Szene nach dem Check weiter schaut (weiter als im sihf Video), sieht man auch, dass sich Scherwey danach zum Puck bewegt. Er hat ihn danach zwar nicht, aber nur weil ein anderer Berner eine Millisekunde schneller dran ist als er.
Behinderung gem. Regelbuch:
a.Eine kleine Strafe muss gegen jeden Spieler verhängt werden, der das Vorwärtskommen eines Gegners, der sich nicht im Besitz des Pucks befindet, behindert oder unterbindet, dem Gegner absichtlich den Stock aus der Hand schlägt oder der einen Spieler, der seinen Stock oder einen sonstigen Ausrüstungsgegenstand fallen gelassen hat, daran hindert, diesen wieder aufzunehmen, oder der etwaige liegen gelassene oder zerbrochene Stöcke, einen regelwidrigen Puck oder sonstige Gegenstände auf einen gegnerischen Spieler, der den Puck führt, wirft oder ihm auf eine Weise, die ihn ablenken könnte, zuwirft. (Vergleiche auch Regel 633 a) - Stockwurf.)
Note 1: Der Spieler, der zuletzt den Puck berührt hat (der Torhüter ausgenommen) gilt als der Spieler im Besitz des Pucks. Bei der Auslegung dieser Regel muss sich der Schiedsrichter darüber im klaren sein, welcher der Spieler die Behinderung verursacht.