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Re: Konkordat-Abstimmung 9.2.14

Verfasst: Fr 27. Feb 2015, 09:36
von Talisker
Ist ja immer das Problem, wenn eine Gruppe am wüten ist. Wer hat am Ende genau was getan? Wenn die Polizei heute einen Chaoten / Hooligan nicht in flagranti erwischt, passiert einem "Täter" nichts. Zumindest wenn man sich an den sonstigen Krawallen in Bern orientiert, welche keinen Eishockey-Hintergrund haben. Ein trauriger Fall, vor allem für das Opfer, aber auch für den Täter, der nun wohl mehr als einen "Tolggen" im Reinheft hat. Hoffentlich trägt es wenigstens dazu bei, dass gewisse Personen ihr Verhalten wieder mal überdenken. Wobei man immerhin feststellen kann, dass die Randale im Eishockey zurückgegangen sind. Vor noch nicht allzu langer Zeit ging ja kein Spiel in Fribourg oder Zug ohne mehr oder weniger grosse Ausschreitungen über die Bühne. Die Gewalt eskalierte aber nie derart , wie beim nun verurteilten Täter. Vielleicht hat man aber auch nur Glück gehabt.

Re: Konkordat-Abstimmung 9.2.14

Verfasst: Fr 27. Feb 2015, 10:14
von diver
Um es vorne weg zu nehmen: wer Randaliert und erwischt wird muss mit Strafe rechnen…so weit so klar!

Was ich aber an diesem Urteil (45 Monate) irgendwie nicht verstehen kann ist, die Höhe des Strafmasses! Wie kann es sein, dass einer der Randaliert und sich auf eine Körperverletzung gegen eine Polizistin herunterlässt eine solch hohe Strafe kassiert aber andersrum Raser, welche Tote und Schwerverletzte hinterlassen, lächerliche 12-24 Monate kassieren!!! (?)

diver

Re: Konkordat-Abstimmung 9.2.14

Verfasst: Fr 27. Feb 2015, 11:11
von Mapstar
diver hat geschrieben:

> Was ich aber an diesem Urteil (45 Monate) irgendwie nicht verstehen kann
> ist, die Höhe des Strafmasses! Wie kann es sein, dass einer der Randaliert
> und sich auf eine Körperverletzung gegen eine Polizistin herunterlässt eine
> solch hohe Strafe kassiert aber andersrum Raser, welche Tote und
> Schwerverletzte hinterlassen, lächerliche 12-24 Monate kassieren!!! (?)

Ich bin kein Jurist, vermute aber, dass das Strafmass nach der Einordnung einer Handlung in Fahrlässigkeit oder Eventualvorsätzlichkeit angepasst wird. Bei Rasern ist die Beurteilung dementsprechend schwierig, so dass es hier - wie in der Rechtssprechung meistens - von Fall zu Fall entschieden werden muss, was vorliegt. Beim Autofahren ist es durchaus möglich, dass eine Fahrlässigkeit vorliegt. Bei einem körperlichen Angriff kann man davon aber nicht mehr sprechen.

Re: Konkordat-Abstimmung 9.2.14

Verfasst: Fr 27. Feb 2015, 12:59
von Biojüre
Finde ich auch. Eine bedingte Strafe für versuchten Totschlag wäre ein Affront sondergleichen gewesen...viel Spass beim Nachdenken, du Arschgeige!