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Re: Konkordat-Abstimmung 9.2.14

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 09:48
von Duc
diver hat geschrieben:
> Das Hooligan-Konkordat dazu ist aber Scheisse und bringt rein-gar-nichts!!!

Na ja, immerhin konnte dem Verband dank der durch das Konkordat ermöglichten Auflagen 200'000 Fr für die Sicherheitskosten abgerungen werden. Und das Konkordat kann auch nicht für die Blödheit der Berner Stadtregierung verantwortlich gemacht werden, welche einen angekündigten Krawallmarsch in grenzenloser Naivität bewilligte. :roll:

Re: Konkordat-Abstimmung 9.2.14

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 18:35
von gretzky99
also da ist jetzt nicht nur die "grenzenlose dummheit" der stadtregierung verantwortlich.
wie man vernahm, wurde bern massiv unter druck gesetzt, den cupfinal nicht im letzten moment abzusagen. so nach dem motto: wenn ihr diesen "schwierigen" cupfinal nicht zu unseren bedingungen nehmt, kriegt ihr in bern halt in zukunft auch keine länderspiele mehr. wir wollen keine rosinenpicker!

Stehplatz-Verbot wegen Fussball-Chaoten

Verfasst: So 25. Mai 2014, 21:26
von ramsi
Ich glaube nicht, dass diese Massname etwas taugen würde, aber es erstaunt nicht, dass solche Ideen auf den Tisch kommen. http://www.20min.ch/schweiz/news/story/17360788

Re: Konkordat-Abstimmung 9.2.14

Verfasst: Mo 26. Mai 2014, 12:06
von JimmyP
Es zeigt nur, dass die KKJPD merkt, dass das Konkordat rein gar nichts gebracht hat. Und statt dies einzugestehen wird weiter an der Repressions-Schraube gedreht!

Re: Konkordat-Abstimmung 9.2.14

Verfasst: Mo 26. Mai 2014, 12:49
von Maple Leaf
Lieber JimmyP

Das Konkordat IST eine vom Stimmvolk abgesegnete Repressions-Schraube.

Das ganze wird jetzt hinter den Kulissen so richtig schön beamtenmässig aufgegleist und so in 12 - 18 Monaten seine Wirkung langsam, aber sicher entfalten. Es ist absehbar, dass mehr Fussballspiele abgesagt (juristisch korrekt: nicht bewilligt) werden, als im Moment vermutet.

Die gute Nachricht: alle meine Quellen äussern sich bis jetzt übereinstimmend, dass das Eishockey im Kanton Bern kaum davon betroffen sein wird.

Re: Konkordat-Abstimmung 9.2.14

Verfasst: Mo 26. Mai 2014, 13:27
von Talisker
Im Hockey gibt's ja schon eine Art "Selbstregulierung" - in den Stadien mit 6 - 7'000 Zuschauern macht es aus Sicht der Verantwortlichen offenbar keinen Sinn, ein grosses Theater wegen den Gästefans aufzuziehen, denn normalerweise machen die "Heimfans" nicht gross Krawall. Deshalb verstärkt man die Schikanen derart, damit möglichst niemand mehr an ein Auswärtsspiel geht, Beispiele wären da etwa Zug oder Lausanne, andere dürften folgen. Bei Gottéron sind die "Schikanen" (sanitäre Anlagen, Platzverhältnisse etc.) nicht unbedingt beabsichtigt, sondern dem altersschwachen Stadion anzulasten.

Wann sich die Erkenntnis durchsetzt, dass es nichts bringt, den Otto Normalzuschauer / -fan mit ausgedehnten Kontrollen, Alkoholverboten etc. einzudecken, wenn sich die Polizei dann trotzdem ausserstande sieht, wenigstens ein paar der 30 - 50 Chaoten einzubuchten, ist offen. Die Hoffnung, das werde sich schon noch "einschleifen" und vor lauter Ärger über die Schikanen würden die Fans zur Selbstregulierung greifen, teile ich nicht. Die wirklichen Gewalttäter sind am Sport selber nicht gross interessiert bzw. von irgendwelchen Fanprojekten, Fanarbeitern etc. nicht betroffen.

Ebenso ist es illusorisch, wenn man glaubt, die Klubs könnten die öffentliche Ordnung AUSSERHALB des Stadions garantieren, wenn man ihnen nur genügend Kosten aufbürdet. Die Klubs und deren Sicherheitsdienste haben keine Polizeigewalt, und die Gewaltexzesse finden ja überwiegend nicht IM, sondern AUSSERHALB der Stadien statt. Besonders grotesk wirken solche Ideen, wenn Hundertschaften von Polizei aus mehreren Kantonen, wie jüngst am Cupfinal, vor den Chaoten kapitulieren müssen. Man mag nun einwenden, nicht überall seien die Verantwortlichen derart unfähig wie in Bern - was (zum Glück für die anderen...) wohl stimmen mag. Trotzdem: die Erwartung, ein privater Sicherheitsdienst könne das bewerkstelligen, was der Polizei nicht gelingt, bzw. irgendwelche Sidi's + Fanarbeiter hätten mit den ihnen erlaubten Mitteln die Chaoten besser im Griff, ist völlig abwegig.

Re: Konkordat-Abstimmung 9.2.14

Verfasst: Mo 26. Mai 2014, 13:32
von JimmyP
Lieber Maple Leaf

Ich habe ja auch nicht das Gegenteil behauptet. Ich habe nur gesagt, dass über das Konkordat hinaus noch mehr an der Schraube gedreht wird.

Re: Konkordat-Abstimmung 9.2.14

Verfasst: Mo 26. Mai 2014, 14:40
von Maple Leaf
Ich vermute die Erwartungshaltung seitens den Behörden an die Clubs ist keineswegs, dass diese "Ruhe und Ordnung" AUSSERHALB des Stadions garantieren. Vielmehr, dass die Clubs die Kosten für die dazu notwendigen Sicherheitsorgane tragen müssen. Ich wage mal die Behauptung, dass dies die Mehrzahl der Stimmbürger ebenfalls so sieht.

Und genau dazu wird das Konkordat zufünftig dienen: Bewilligung für ein Hochrisiko-Spiel? Nein. Ausser die Kosten werden vom Club (oder Veranstalter, je nach Wettbewerb) getragen. Wohl jenen Vereinen, welche von sich aus entsprechende Vereinbarung mit den Behörden in den Taschen haben (zB YB).

Nochmals: die gesetzlichen Grundlage, welche das Konkordat bietet, wird mehr ändern, als momentan spürbar ist. Und wie immer, wird das Ganze via Geldbeutel geregelt werden.

Re: Konkordat-Abstimmung 9.2.14

Verfasst: Fr 27. Feb 2015, 08:21
von Maple Leaf
Aufarbeitung der "alten Zeiten", wo eben auch nicht alles besser war.

Massive Strafe für Bernern Hooligan bestätigt

Von Peter Steiger. Aktualisiert vor 21 Minuten

Er verprügelte eine wehrlose Polizistin und verletzte sie schwer. Das Obergericht verurteilt den Berner Hooligan in zweiter Instanz zu 45 Monaten Gefängnis. Gegen das Urteil des Regionalgerichts hatte der Angeschuldigte Rekurs eingelegt. Laut dem Verteidiger habe der 26-Jährige als Sündenbock herhalten müsse, weil man nur ihn identifizieren konnte.

Zerstörungswut nach Eishockeyspiel

«Es war geplante Gewalt gegen Menschen, und der Angeschuldigte hat den Angriff ausgelöst.» Unter anderem damit begründete Oberrichter Peter Zihlmann das Urteil. Das von ihm geleitete Dreierkollegium bestätigte am Donnerstag weitgehend das Strafmass der ersten Instanz, des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland. Vor etwas mehr als einem Jahr hatte dieses Gremium eine vierjährige Haft verhängt.

Das Obergericht reduzierte nur wenig auf 45 Monate. Ein bedingter Vollzug ist damit nicht möglich. Der Schweizer muss ins Gefängnis. Ausserdem verurteilte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe von 2700 Franken – dies allerdings bedingt mit einer Probezeit von vier Jahren. Im Weiteren muss er eine Genugtuung und die Verfahrenskosten zahlen.

Der jetzt 26-Jährige lebt heute unauffällig in der Region Bern. Nun holt ihn die Vergangenheit ein. Neben zwei weniger schwerwiegenden Gewaltdelikten muss er dafür büssen, dass er im November 2008 nach einem Eishockeymatch eine Polizistin niedergeschlagen und schwer verwundet hat. Der SCB hatte in Biel 6:1 gegen den heimischen EHC verloren. Die Polizistin war mit einem Kollegen als Spotter vor Ort. In Zivil sollten sie die Fans beobachten und wenn nötig Verstärkung anfordern.

Opfer leidet noch immer

Die Berner Fans waren aufgebracht. Bereits im Eisstadion hatten sie randaliert. Nach dem Spiel verwüstete eine Gruppe Chaoten vor der Patinoire einen Bus der Bieler Verkehrsbetriebe. Als die Hooligans die Scheiben des Fahrzeugs einschlagen wollten, konnten die beiden Polizisten nicht mehr untätig zusehen und griffen ein. Nun eskalierte die Situation. Die Randalierer schlugen die Frau und traten ihr in den Unterleib, ins Gesicht und in den Rücken.

Das Opfer glaubte erst, dass es die Verletzungen völlig auskurieren könne. Als Zeugin vor dem Obergericht erklärte sie nun, dass sie letztes Jahr einen Rückfall erlitten und fast ständig Schmerzen habe. Die Ärzte attestieren, dass sie teilweise arbeitsunfähig ist. Sie ist trotzdem zu 100 Prozent erwerbstätig – allerdings nicht mehr im Aussendienst der Polizei.

Gestanden, dann «vergessen»

Gegen das Urteil des Regionalgerichts hatte der Angeschuldigte rekurriert. Sein Verteidiger argumentierte, dass sein Mandant als Sündenbock herhalten müsse. Weil man nur ihn identifizieren konnte, wolle die Justiz an ihm ein Exempel statuieren. Zweifelsfrei erwiesen sei nur, dass er die Polizistin an den Haaren festgehalten habe. Alles andere sei Spekulation. Für diese einfache Körperverletzung erachtete der Verteidiger eine Haftstrafe von 24 Monaten als angemessen.

Das Obergericht folgte indessen weitgehend den Ausführungen des Staatsanwalts. Für die Justiz war damit klar, dass der Angeschuldigte brutal auf die Polizistin eingeschlagen hatte. Richter Zihlmann stützte sich dabei unter anderem auf das Aussageverhalten des Täters. Anfänglich habe er weitgehend gestanden. «Dann litt er unter gravierendem Gedächtnisverlust, und am Schluss hat er fast gar nichts getan», fasste er ironisch zusammen.

(Berner Zeitung)

Erstellt: 27.02.2015, 07:55 Uhr

Re: Konkordat-Abstimmung 9.2.14

Verfasst: Fr 27. Feb 2015, 08:50
von Tavares91
Richtige Strafe! Sonst gibt es nichts beizufügen!