Re: Konkordat-Abstimmung 9.2.14
Verfasst: Fr 10. Jan 2014, 08:19
brunnerson hat geschrieben:
> Aber deswegen muss ich noch lange
> nicht akzeptieren, dass meine Persönlichkeitsrechte mit Füssen getreten werden!
Das revidierte Hooligan-Konkordat ist gemäss dem neusten Entscheid des Bundesgerichtes grundrechtskonform. Ich zitiere aus Zeitgründen einen Artikel aus der heutigen NZZ:
«Bundesgericht zu Hooligan-Konkordat
Massnahmen gegen gewalttätige Fans grundrechtskonform
Das verschärfte Hooligan-Konkordat ist laut Bundesgericht weitgehend grundrechtskonform. Gegner des Konkordats sind mit ihren Beschwerden nur in zwei Punkten durchgedrungen.
(sda) Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hatte 2012 zahlreiche Änderungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Hooligan-Konkordat) beschlossen. Gegen den Beitritt der Kantone Aargau und Luzern gelangten mehrere Personen ans Bundesgericht. Die Richter in Lausanne sind nun in einem Grundsatzurteil zum Schluss gekommen, dass die verschärften Bestimmungen weitestgehend mit den Grundrechten vereinbar sind. Nur in zwei eher untergeordneten Punkten hat das Gericht Änderungen angebracht, weil es sie als unverhältnismässig erachtet. Korrigiert hat es die Minimaldauer von Rayonverboten, die nun auch weniger als ein Jahr betragen kann. Zudem hat das Bundesgericht eine Bestimmung aufgehoben, die bei unentschuldbarer Verletzung der Meldeauflage zwingend eine Verdoppelung der Dauer dieser Massnahme vorsah.
Zulässig ist laut Gericht mit Blick auf die Grundrechte hingegen, dass auch das Verhalten der Fans im Vor- und Nachgang eines Spiels, also bei der An- und Abreise, mit Sanktionen belegt werden kann. Keine Probleme sieht das Bundesgericht weiter darin, dass mit der Bewilligung von Fussball- und Eishockeyspielen der oberen Ligen Auflagen für die An- und Rückreise der Gastmannschaft verbunden werden können. Zur Debatte stand hier vor allem die Eignung der sogenannten Kombitickets bei Hochrisikospielen. Akzeptiert hat das Gericht weiter die Möglichkeiten zur Anordnung von Identitätskontrollen sowie von routinemässigen Durchsuchungen.»
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/massn ... 1.18218157
> Aber deswegen muss ich noch lange
> nicht akzeptieren, dass meine Persönlichkeitsrechte mit Füssen getreten werden!
Das revidierte Hooligan-Konkordat ist gemäss dem neusten Entscheid des Bundesgerichtes grundrechtskonform. Ich zitiere aus Zeitgründen einen Artikel aus der heutigen NZZ:
«Bundesgericht zu Hooligan-Konkordat
Massnahmen gegen gewalttätige Fans grundrechtskonform
Das verschärfte Hooligan-Konkordat ist laut Bundesgericht weitgehend grundrechtskonform. Gegner des Konkordats sind mit ihren Beschwerden nur in zwei Punkten durchgedrungen.
(sda) Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hatte 2012 zahlreiche Änderungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Hooligan-Konkordat) beschlossen. Gegen den Beitritt der Kantone Aargau und Luzern gelangten mehrere Personen ans Bundesgericht. Die Richter in Lausanne sind nun in einem Grundsatzurteil zum Schluss gekommen, dass die verschärften Bestimmungen weitestgehend mit den Grundrechten vereinbar sind. Nur in zwei eher untergeordneten Punkten hat das Gericht Änderungen angebracht, weil es sie als unverhältnismässig erachtet. Korrigiert hat es die Minimaldauer von Rayonverboten, die nun auch weniger als ein Jahr betragen kann. Zudem hat das Bundesgericht eine Bestimmung aufgehoben, die bei unentschuldbarer Verletzung der Meldeauflage zwingend eine Verdoppelung der Dauer dieser Massnahme vorsah.
Zulässig ist laut Gericht mit Blick auf die Grundrechte hingegen, dass auch das Verhalten der Fans im Vor- und Nachgang eines Spiels, also bei der An- und Abreise, mit Sanktionen belegt werden kann. Keine Probleme sieht das Bundesgericht weiter darin, dass mit der Bewilligung von Fussball- und Eishockeyspielen der oberen Ligen Auflagen für die An- und Rückreise der Gastmannschaft verbunden werden können. Zur Debatte stand hier vor allem die Eignung der sogenannten Kombitickets bei Hochrisikospielen. Akzeptiert hat das Gericht weiter die Möglichkeiten zur Anordnung von Identitätskontrollen sowie von routinemässigen Durchsuchungen.»
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/massn ... 1.18218157